Beschwerdeverfahren
Herausgegeben von ZEMAN / TECHNOGROUP s.r.o. (nachfolgend „Verkäufer“ genannt)
Es dient dazu, das korrekte Verfahren für die Einreichung und Bearbeitung von Reklamationen über Mängel an Konsumgütern sicherzustellen.
Es wurde in Übereinstimmung mit Gesetz Nr. 40/1964 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung, und Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung, erstellt.
Artikel 1
RECHT DES KÄUFERS AUF MÄNGELHAFTE WAREN
Entspricht die gekaufte Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag oder weist sie einen Mangel auf, kann der Käufer seinen Anspruch auf Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, die während der Gewährleistungsfrist durch Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Eingriffe entstanden ist, gilt nicht als Mangel.
Übt der Käufer sein Recht auf Mängelrüge (nachfolgend „Reklamation“ genannt) aus, ist der Filialleiter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen, über die Berechtigung der Reklamation zu entscheiden. Die Zeit für die fachliche Begutachtung des Mangels wird in dieser Frist nicht mitgerechnet. Während der gesamten Öffnungszeiten muss ein zur Bearbeitung von Reklamationen befugter Mitarbeiter im Geschäft anwesend sein.
Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss bearbeitet werden:
- ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Eingang des Antrags,
- oder innerhalb eines längeren Zeitraums, auf den sich Verkäufer und Käufer einigen können.
Nach Ablauf der Frist zur Beilegung einer Reklamation hat der Käufer gemäß Artikel 6 dieser Reklamationsverfahren die gleichen Rechte, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handeln würde.
Der Filialleiter oder ein von ihm/ihr beauftragter Mitarbeiter nimmt die Reklamation entgegen, wenn die Ware ordnungsgemäß gereinigt und getrocknet ist und die Beurteilung der Reklamation nicht durch allgemeine Hygienegrundsätze verhindert wird.
Artikel 2
ORT ZUR EINREICHUNG EINER BESCHWERDE
Der Käufer sollte vorzugsweise eine Beschwerde in dem Geschäft einreichen, in dem die Ware gekauft wurde. Der Käufer hat jedoch das Recht, eine Beschwerde einzureichen:
- in jeder dem Verkäufer gehörenden Einrichtung, in der die Annahme einer Reklamation möglich ist, unter Berücksichtigung des angebotenen Warensortiments,
- am Geschäftssitz oder eingetragenen Firmensitz des Verkäufers.
Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Anspruch auf Behebung der Mängel gerechtfertigt ist, d. h. dass er neben den Mängeln auch den Ort, den Preis und den Zeitpunkt des Warenkaufs dokumentiert, was er am besten mit einer Kaufquittung, einem Garantieschein oder auf andere glaubwürdige Weise belegen kann.
Artikel 3
BESCHWERDEFRIST
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass der verkaufte Artikel bei Erhalt durch den Käufer dem Kaufvertrag entspricht, sowie für Mängel, die nach Erhalt des Artikels durch den Käufer während der Gewährleistungsfrist auftreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Wareneingang im Geschäft. Auf Wunsch des Käufers stellt der Verkäufer diesem eine Gewährleistungsbescheinigung aus, die Umfang und Bedingungen der Gewährleistung ausweist. Sofern die Art des Artikels dies zulässt, genügt anstelle einer Gewährleistungsbescheinigung ein Kaufbeleg. Das Recht des Käufers, eine Gewährleistungsforderung geltend zu machen, erlischt, wenn es nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt wird.
Der Käufer sollte den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung reklamieren, damit dieser ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet werden kann. Die Gewährleistungsfrist ist nicht mit der üblichen Lebensdauer der Ware zu verwechseln, d. h. mit dem Zeitraum, in dem die Ware bei sachgemäßer Verwendung und Pflege, entsprechend ihren Eigenschaften und ihrem vorgesehenen Zweck, ihre Funktion erfüllen kann. Unterschiede in der Nutzungsintensität aushalten.
Wird die Reklamation durch den Austausch der mangelhaften Ware gegen neue Ware beigelegt, beginnt die Frist für die Einreichung einer Reklamation erneut mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die neue Ware in Empfang nimmt.
Artikel 4
KONFLIKT MIT DEM KAUFVERTRAG
Entspricht die Ware bei Erhalt durch den Käufer nicht dem Kaufvertrag, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer auf Verlangen des Käufers unentgeltlich die vertragsgemäße Nacherfüllung zu verlangen, entweder durch Ersatzlieferung oder Reparatur. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Mangel vor Erhalt der Ware kannte oder ihn selbst verursacht hat.
Sofern es nicht der Natur des Kaufgegenstands widerspricht oder das Gegenteil bewiesen wird, wird eine Abweichung vom Kaufvertrag, die innerhalb der ersten sechs Monate ab dem Datum des Wareneingangs erkennbar wird, als zum Zeitpunkt des Wareneingangs bestehend angesehen.
Artikel 5
BEHEBBAREN MÄNGEL
Als behebbar gelten Mängel, deren Beseitigung weder Aussehen, Funktion noch Qualität des Produkts beeinträchtigt und die innerhalb der festgelegten Frist fachgerecht repariert werden können. Die Frist zur Mängelbeseitigung darf 30 Kalendertage nicht überschreiten, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Der Verkäufer ist für die Beurteilung der Art des Mangels verantwortlich.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache auf Verlangen des Käufers unentgeltlich und unverzüglich in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, entweder durch Ersatzlieferung, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, oder durch Reparatur. Ist eine solche Reparatur nicht möglich, kann der Käufer eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Handelt es sich um einen behebbaren Mangel an bereits gebrauchter Ware, hat der Käufer lediglich das Recht, die kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels zu verlangen, während der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel ohne unangemessene Verzögerung zu beseitigen.
Der Zeitraum von der Einreichung der Reklamation bis zur Abnahme der Ware nach erfolgter Reparatur durch den Käufer wird nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung (Reklamationsformular) auszustellen, aus der das Datum der Reklamation sowie die Durchführung und Dauer der Reparatur hervorgehen.
Artikel 6
UNBEHEBBAREN MÄNGEL
Als nicht behebbare Mängel gelten solche, die innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig beseitigt werden können und die die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts verhindern. Im Falle eines nicht behebbaren Mangels kann der Käufer Folgendes verlangen:
- Austausch der Ware gegen andere, einwandfreie Ware,
- Aufhebung des Kaufvertrags (der Käufer sendet die mangelhafte Ware zurück und erhält den Kaufpreis zurück).
Weist die Ware einen weiteren, nicht zu behebenden Mangel auf, der ihre Verwendung nicht verhindert, und verlangt der Käufer keinen Umtausch der Ware, so hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass oder kann vom Vertrag zurücktreten.
Der Käufer hat die gleichen Rechte wie im Falle nicht behebbarer Mängel, wenn derselbe behebbare Mangel auch nach zwei vorherigen Reparaturen an der Ware auftritt oder wenn mindestens drei behebbare Mängel gleichzeitig an der Ware auftreten.
Artikel 7
WAREN ZU NIEDRIGEREN PREISEN VERKAUFT
Produkte mit Mängeln (neue oder gebrauchte Produkte), die ihre bestimmungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigen, dürfen nur zu reduzierten Preisen verkauft werden. Der Käufer muss über den Mangel und dessen Art informiert werden, sofern dieser nicht offensichtlich ist. Aufgrund der Art des Verkaufs haftet der Verkäufer nicht für Mängel an neuen oder gebrauchten Produkten, für die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde. Weist ein zu einem niedrigeren Preis verkauftes Produkt einen versteckten Mangel auf, der die bestimmungsgemäße Verwendung verhindert, hat der Käufer das Recht, gemäß den Artikeln 3, 4, 5 und 6 dieser Reklamationsverfahren eine Reklamation einzureichen. Tritt bei einem zu einem niedrigeren Preis verkauften Produkt ein anderer, nicht behebbarer Mangel auf, der die bestimmungsgemäße Verwendung jedoch nicht verhindert, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
Bei gebrauchten Artikeln kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden, sofern der Verkäufer dem Käufer zustimmt. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, diese Frist im Kaufbeleg anzugeben.
Wurde der Preis der Ware aufgrund eines Ausverkaufs oder Nachsaisonverkaufs reduziert und handelt es sich bei dem Ausverkauf um den Verkauf neuer, einwandfreier Ware, so haftet der Verkäufer vollumfänglich für Mängel an der auf diese Weise verkauften Ware.
Artikel 8
Streitbeilegung
Streitigkeiten, die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens entstehen, werden vom Gericht entschieden.
In Prag, am 1. Januar 2014
Unterschrift des Firmenvertreters:
Das Beschwerdeverfahren tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und ist ab diesem Datum gültig!
Herausgegeben von: ZEMAN / TECHNOGROUP s.r.o., Českomoravska 1181/21, 190 00 Prag 9
E-Mail: info@zeman.cz
Registrierungsnummer: 2-2014











